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   BFH, 26.10.1983 - I R 62/79   

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https://dejure.org/1983,16755
BFH, 26.10.1983 - I R 62/79 (https://dejure.org/1983,16755)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1983 - I R 62/79 (https://dejure.org/1983,16755)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - I R 62/79 (https://dejure.org/1983,16755)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.07.1972 - I R 205/70

    Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß -

    Auszug aus BFH, 26.10.1983 - I R 62/79
    NV: Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn der Kläger mit der Schlußfolgerung des FG aufgrund von Feststellungen des Prüfers rechnen mußte und somit dazu hätte Stellung nehmen können und wenn das Gericht diese Feststellung nur als Hilfserwägung herangezogen hat, so daß es auf sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.1972 I R 205/70).3.
  • BFH, 01.08.1968 - IV R 177/66

    Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Einnahmenverkürzung - Gewinnverkürzung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1983 - I R 62/79
    Mit dieser Abwicklung wird der gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsabrede Rechnung getragen (vgl. BFH-Rechtsprechung; das BFH-Urteil vom 1.8.1968 IV R 177/66 ist nicht einschlägig).
  • BFH, 28.09.2022 - VIII R 6/19

    Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen

    Die Rückabwicklung des ungerechtfertigten steuermindernden Abzugs ist so vorzunehmen, dass die geltend gemachten Ausgaben im Ergebnis bei keinem der Gesellschafter in irgendeiner Form steuermindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 26.10.1983 - I R 62/79, juris, unter 2.a).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

    Dies betrifft auch Mehrgewinne, die sich dadurch ergeben, daß die Erlöse um zu Unrecht als Betriebsausgaben behandelte Beträge gekürzt wurden (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 26. Oktober 1983 I R 62/79, JURIS, STRE845013660, unter 2. a).
  • FG Thüringen, 23.02.2016 - 2 K 16/13

    Persönliche Zurechnung von Gewinnerhöhungen aus der Rückgängigmachung eines

    Ebenso wie die zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemachten Ausgaben dem Gewinnverteilungsschlüssel entsprechend verteilt wurden, muss auch die Rückabwicklung so vorgenommen werden, dass im Ergebnis die geltend gemachten Ausgaben bei keinem der Gesellschafter in irgendeiner Form Berücksichtigung finden (BFH, Urteil vom 26.10 1983 I R 62/79, Rz. 32, juris).
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